AGENDA 21
Präambel*
1.1 Die Menschheit steht an einem
entscheidenden Punkt ihrer Geschichte. Wir erleben eine
zunehmende Ungleichheit zwischen Völkern und innerhalb von
Völkern, eine immer größere Armut, immer mehr Hunger,
Krankheit und Analphabetentum sowie eine fortschreitende
Schädigung der Ökosysteme, von denen unser Wohlergehen
abhängt. Durch eine Vereinigung von Umwelt- und
Entwicklungsinteressen und ihre stärkere Beachtung kann es uns
jedoch gelingen, die Deckung der Grundbedürfnisse, die
Verbesserung des Lebensstandards aller Menschen, einen größeren
Schutz und eine bessere Bewirtschaftung der Ökosysteme und eine
gesicherte, gedeihlichere Zukunft zu gewährleisten. Das vermag
keine Nation allein zu erreichen, während es uns gemeinsam
gelingen kann: in einer globalen Partnerschaft, die auf eine
nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist.
1.2 Diese globale Partnerschaft muß sich
auf die Einleitung der Resolution 44/228 der Generalversammlung
vom 22. Dezember 1989 stützen, die verabschiedet wurde, als die
Nationen der Welt eine Konferenz der Vereinten Nationen über
Umwelt und Entwicklung forderten; sie muß auch von der
Erkenntnis getragen sein, in Umwelt- und Entwicklungsfragen einen
ausgewogenen und integrierten Ansatz zu verfolgen.
1.3 In der Agenda 21 werden die
dringlichsten Fragen von heute angesprochen, während
gleichzeitig versucht wird, die Welt auf die Herausforderungen
des nächsten Jahrhunderts vorzubereiten. Die Agenda 21 ist
Ausdruck eines globalen Konsenses und einer politischen
Verpflichtung auf höchster Ebene zur Zusammenarbeit im Bereich
von Entwicklung und Umwelt. Ihre erfolgreiche Umsetzung ist in
erster Linie Aufgabe der Regierungen. Eine entscheidende
Voraussetzung dafür sind politische Konzepte, Pläne, Leitsätze
und Prozesse auf nationaler Ebene. Die auf nationaler Ebene
unternommenen Anstrengungen sind durch eine internationale
Zusammenarbeit zu unterstützen und zu ergänzen. Hierbei fällt
dem System der Vereinten Nationen eine Schlüsselrolle zu. Auch
andere internationale, regionale und subregionale Organisationen
und Einrichtungen sind aufgefordert, sich daran zu beteiligen.
Außerdem muß für eine möglichst umfassende Beteiligung der
Öffentlichkeit und eine tatkräftige Mithilfe der
nichtstaatlichen Organisationen (NRO) und anderer Gruppen Sorge
getragen werden.
1.4 Die entwicklungs- und umweltpolitischen
Ziele der Agenda 21 setzen einen erheblichen Zustrom neuer und
zusätzlicher Finanzmittel in die Entwicklungsländer voraus,
damit die Mehrkosten der Maßnahmen gedeckt werden können, die
von diesen Ländern zur Bewältigung globaler Umweltprobleme und
zur Beschleunigung einer nachhaltigen Entwicklung ergriffen
werden müssen. Außerdem werden weitere Finanzmittel benötigt,
um die Kapazitäten der internationalen Einrichtungen zur
Umsetzung der Agenda 21 auszubauen. Überschlägige Schätzungen
der Größenordnung der anfallenden Kosten sind in den einzelnen
Programmbereichen zu finden. Allerdings müssen diese von den
zuständigen Durchführungsorganen und -organisationen erst noch
geprüft und genauer spezifiziert werden.
1.5 Bei der Umsetzung der in der Agenda 21
aufgeführten verschiedenen Programmbereiche gebührt den
besonderen Gegebenheiten, die in den im Übergang befindlichen
Wirtschaftssystemen zum Tragen kommen, besondere Beachtung. Es
muß auch anerkannt werden, daß sich diese Länder bei der
Umstellung ihrer Wirtschaftssysteme noch nie dagewesenen
Herausforderungen stellen müssen, in manchen Fällen unter
Rahmenbedingungen, die von erheblichen sozialen und politischen
Spannungen geprägt sind.
1.6 Die einzelnen Programmbereiche der
Agenda 21 werden im Form einer Ausgangsbasis sowie bestimmter
Ziele, Maßnahmen und Instrumente zur Umsetzung konkretisiert.
Die Agenda 21 ist ein dynamisches Programm. Sie wird von den
einzelnen Beteiligten im Einklang mit den Gegebenheiten,
Möglichkeiten und Prioritäten der einzelnen Länder und
Regionen sowie unter umfassender Berücksichtigung aller in der
Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung enthaltenen
Grundsätze umgesetzt. Sie kann sich im Laufe der Zeit angesichts
veränderter Bedürfnisse und Umstände fortentwickeln. Dieser
Prozeß stellt den Beginn einer neuen globalen Partnerschaft dar,
die auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist.
* Wenn der Begriff "Regierungen" verwendet wird,
ist darin auch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft innerhalb
ihrer Zuständigkeitsbereiche eingeschlossen. In der gesamten
Agenda 21 bedeutet "umweltverträglich" auch
"umweltschonend" und
umgekehrt, insbesondere im Zusammenhang mit den Begriffen
"Energiequellen bzw. Energieträger",
"Energieversorgung", "Energiesysteme" sowie
"Technik(en)" bzw. "Technologie(n)".